Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 21.03.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Lengdorfer Straße 18, Fl.-Nr. 1387/14, Gemarkung Westach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Lengdorfer Straße“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       statt eines Satteldachs mit einer Dachneigung von 30 - 37° soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 7° errichtet werden

-       statt einer ziegelartigen Eindeckung soll eine Trapezblecheindeckung errichtet werden

 

 

Im Übrigen berühren die notwendigen Befreiungen die Grundzüge der Planung nicht und sind städtebaulich vertretbar. Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung wird zugestimmt.