Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 31.01.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Josefsbergstraße 20, Fl.-Nr. 544/13, Gemarkung Isen

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und damit im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB.

 

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet nach

§ 3 BauNVO.

 

Da Wohngebäude nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO in reinen Wohngebieten zulässig sind, fügt sich das Vorhaben nach der Art seiner Nutzung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB ein.

 

Das Vorhaben fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Vorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich zulässig.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.