Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 28.02.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Loipfing 12, Fl.-Nr. 524, Gemarkung Westach

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich Loipfing.

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Behandlung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt laut Auskunft des Bauherrn über die bereits vorhandene und ausreichend dimensionierte Kleinkläranlage.

Das Regenwasser wird über eine private Leitung zum Bach geleitet.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag wird erteilt.